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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fachkraft-jetzt | Niklaas Zander - Marketing · auch für KI-WebSichtbar und KI-Fachkraft Jetzt · Stand 30.09.2026

Inhalt
  • A. Generelle Bestimmungen
    • I. Geltungsbereich
    • II. Vertragsschluss
    • III. Vertragsinhalt & Rechtsmängel
    • IV. Fristen & höhere Gewalt
    • V. Mitwirkungspflichten
    • VI. Korrekturschleifen
    • VII. Abnahme
    • VIII. Mängelansprüche
    • IX. Preise & Zahlung
    • X. Nutzungsrechte & Referenzen
    • XI. Einsatz von KI
    • XII. Haftung
    • XIII. Datenschutz & AV-Vertrag
    • XIV. Geheimhaltung
    • XV. Subunternehmer
    • XVI. Aufrechnung & Abtretung
    • XVII. Kündigung
    • XVIII. Erfüllungsort & Recht
    • XIX. Textform & Salvatorisches
    • XX. Geltung dieser Fassung
  • B. Webseitenerstellung
    • I. Leistungsumfang
    • II. Inhalte & Impressum
    • III. Datenschutzerklärung
    • IV. Domain
    • V. Bereitstellung & Dateien
    • VI. Nutzungsrechte
    • VII. Mängel
  • C. Content, Foto und Film
    • C.1 Texte & Artikel
    • C.2 Foto & Film
  • D. Social Recruiting
  • E. Hosting und Wartung
    • I. Leistungsumfang
    • II. Verfügbarkeit
    • III. Laufzeit & Kündigung
    • IV. Vergütung
    • V. Beendigung
  • F. SEO, GEO und Local-SEO
    • I. Leistung
    • II. Profile & Konten
    • III. Richtlinien & Bewertungen
    • IV. Messungen
    • V. Laufende Leistungen

A. Generelle Bestimmungen

I. Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens Fachkraft-jetzt | Niklaas Zander - Marketing, Schudomastr. 50, 12055 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Fachkraft-jetzt“ oder „wir“), gelten für sämtliche Verträge mit dem Auftraggeber, sofern dieser seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in der Europäischen Union oder in der Schweiz hat. Sie gelten für alle Leistungen, die wir unter unseren Marken Fachkraft Jetzt, KI-Fachkraft Jetzt und KI-WebSichtbar erbringen, insbesondere Social Recruiting, Webseitenerstellung, Content, Foto und Film, SEO, GEO und Local-SEO, Hosting und Wartung sowie Beratung und Schulung.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden, ergänzenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in ihrer Kenntnis leisten.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

(5) Diese AGB gelten in der bei Abschluss des jeweiligen Vertrags veröffentlichten Fassung auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Gesetzliche Rechte, die uns über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

II. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist nennen. Nimmt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot fristgerecht an, kommt der Vertrag mit Zugang der Annahme zustande.

(2) Im Übrigen ist die Beauftragung durch den Auftraggeber (z. B. unterzeichnetes Angebot, Bestellung per E-Mail oder im Kunden-Hub) ein verbindliches Angebot. Wir können es innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Zugang durch Erklärung in Textform (z. B. Auftragsbestätigung oder Rechnung) annehmen oder dadurch, dass wir innerhalb dieser Frist mit der Leistung beginnen und der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt.

III. Vertragsinhalt, Leistungsänderungen, Rechtsmängel

(1) Die geschuldete Leistung ergibt sich aus dem Angebot und diesen AGB. Soweit wir ein Werk schulden (insbesondere Webseiten, Texte, Fotos und Filme), gelten die §§ 631 ff. BGB. Beratung, Schulung und laufende Betreuung erbringen wir als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB), soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Die besonderen Bestimmungen der Abschnitte B bis F gelten vorrangig vor Abschnitt A, soweit sie Abweichendes regeln; für die Haftung gilt A.XII Abs. 5.

(2) Eine Garantie, eine Ergebnisabsicherung oder eine sonstige Erfolgspflicht (z. B. für Einstellungen, Bewerbungen, Platzierungen, Sichtbarkeit, Anfragen oder Umsätze) übernehmen wir nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Die Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in anderen Staaten schulden wir nur, wenn wir sie in Textform bestätigt haben.

(4) Änderungen unserer Leistung sind zulässig, soweit sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind (z. B. wegen geänderter Vorgaben von Plattformen oder Infrastrukturdienstleistern), den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern und dem Auftraggeber zumutbar sind.

IV. Leistungsfristen, Termine, höhere Gewalt

(1) Mitgeteilte Fristen und Termine sind ungefähre Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Eine Frist beginnt erst, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (A.V) und vereinbarte Vorleistungen, insbesondere eine Anzahlung, erbracht hat. Uns steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.

(2) Liefert der Auftraggeber Inhalte, Zugänge, Rückmeldungen oder Freigaben nicht rechtzeitig, verlängern sich Fristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(3) Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder von uns nicht zu vertretende Ausfälle von Plattformen und Infrastrukturdienstleistern) verlängern sich Fristen angemessen. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als drei Monate, dürfen beide Parteien vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen.

(4) Kann ein vereinbarter Termin (z. B. Beratungstag, Schulung, Drehtag) aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund, etwa wegen Krankheit, nicht stattfinden, vereinbaren wir zeitnah einen Ersatztermin.

(5) Vereinbarte Termine (z. B. Beratungstag, Schulung, Drehtag) kann der Auftraggeber bis sieben Kalendertage vorher kostenfrei verschieben. Bei späterer Verschiebung oder Absage berechnen wir 50 %, bei weniger als 48 Stunden vor dem Termin 80 % der auf den Termin entfallenden Tagesvergütung. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Vergütung für einen Ersatztermin bleibt unberührt.

V. Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in digitaler Form bereit und erteilt Rückmeldungen und Freigaben zeitnah in Textform.

(2) Zugriff auf seine Konten und Profile (z. B. Werbekonten, Google-Unternehmensprofil, Analyse-Werkzeuge) gewährt er über die Nutzer- oder Verwaltungsfunktion der jeweiligen Plattform. Passwörter gibt er nicht weiter, soweit die Plattform eine solche Freigabe ermöglicht.

(3) Der Auftraggeber sichert einen respektvollen Umgangston zu.

(4) Mehrkosten aus Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt er. Erbringt er eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht, können wir für bereits erbrachte Werkleistungen eine Abschlagszahlung verlangen; unsere Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

(5) Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Bürozeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr. Reaktionszeit auf Anfragen: in der Regel 24 bis 48 Stunden.

VI. Korrekturschleifen, Zusatzleistungen

(1) Je im Angebot ausgewiesener Leistung sind für Webseiten (Abschnitt B) und Texte und Artikel (C.1) drei, für Foto und Film (C.2) zwei Korrekturschleifen enthalten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Anzeigentexte und -motive, Landingpages und das Kampagnensetup im Rahmen von Social Recruiting (Abschnitt D) sind von dieser Begrenzung ausgenommen.

(2) Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers in Textform mit allen Änderungswünschen zu einem vorgelegten Stand und deren Umsetzung durch uns. Wünsche, die nach Beginn der Umsetzung zum selben Stand nachgereicht werden, zählen als weitere Korrekturschleife. Die Beseitigung von Abweichungen vom Vereinbarten zählt nicht als Korrekturschleife.

(3) Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche nach der Abnahme, die keine Mängelbeseitigung sind, berechnen wir nach Aufwand mit dem im Angebot genannten Stundensatz, andernfalls mit 120 EUR netto je Stunde, abgerechnet je angefangene 15 Minuten. Vor Beginn weisen wir auf die Kostenpflicht hin.

(4) Wünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, etwa zusätzliche Seiten, Funktionen oder Inhalte oder eine neue Gestaltungsrichtung nach Freigabe, sind Zusatzaufträge. Wir führen sie nach gesonderter Beauftragung in Textform aus; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

VII. Abnahme

(1) Soweit wir ein Werk schulden, stellen wir es dem Auftraggeber zur Prüfung bereit (z. B. über einen Vorschau-Link) und fordern ihn zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt durch Erklärung in Textform.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert; auf diese Folge weisen wir bei der Bereitstellung hin. Nutzt der Auftraggeber das Werk vorher vorbehaltlos produktiv, insbesondere durch Veröffentlichung auf seine Veranlassung (z. B. Freischaltung unter der endgültigen Domain, Einsatz in Anzeigen), gilt es sieben Kalendertage nach Beginn der Nutzung als abgenommen, sofern er bis dahin keinen Mangel in Textform anzeigt.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Diese beseitigen wir im Rahmen der Mängelansprüche.

(4) In sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. einzelne Texte eines Artikelpakets oder einzelne Filme) können wir gesondert zur Abnahme bereitstellen.

(5) Für Arbeitsergebnisse im Social Recruiting beträgt die Frist nach Abs. 2 fünf Arbeitstage (Abschnitt D).

VIII. Mängelansprüche

(1) Mängel zeigt der Auftraggeber in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. Wir leisten zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu; Schadensersatz nur nach A.XII.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des A.XII Abs. 1; dort gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Vorgaben, Inhalten oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf nicht mit uns abgestimmten Änderungen durch ihn oder Dritte beruhen.

IX. Preise, Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(3) Bei Werkleistungen nach den Abschnitten B und C ist eine im Angebot vereinbarte Anzahlung von bis zu 50 % der Vergütung mit Vertragsschluss fällig, die Restvergütung mit der Abnahme, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. § 632a BGB bleibt unberührt. Für Social Recruiting gelten die Zahlungsbedingungen des Angebots.

(4) Laufende monatliche Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(5) Fahrtkosten berechnen wir mit 0,50 EUR je Kilometer. Übernachtungskosten fallen nur nach vorheriger Abstimmung an.

(6) Kosten Dritter (z. B. Werbebudget, Domains, Lizenzen, kostenpflichtige Verzeichniseinträge) trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.

(7) Bei Zahlungsverzug dürfen wir weitere Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang zurückhalten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

X. Nutzungsrechte, Unterlagen, Referenzen

(1) Welche Nutzungsrechte der Auftraggeber an unseren Arbeitsergebnissen erhält, regeln die Abschnitte B und C sowie das Angebot. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet; widerrufen dürfen wir nur bei Zahlungsverzug.

(2) KI-Elemente: An Elementen, die ausschließlich durch KI erzeugt und nicht wesentlich durch Menschen gestaltet wurden, entsteht nach geltendem Recht in der Regel kein Urheberrecht. Der Auftraggeber darf sie im vertraglich vorgesehenen Umfang nutzen. Ausschließlichkeit und Schutz gegen die Nutzung durch Dritte können wir insoweit nicht verschaffen.

(3) Drittmaterial: Schriften (z. B. unter der SIL Open Font License), Programmbibliotheken, lizenzierte Bilder, Musik und sonstige Inhalte Dritter darf der Auftraggeber nach den jeweiligen Lizenzbedingungen nutzen; diese gehen vor. Auf wesentliche Einschränkungen weisen wir hin.

(4) Eigene Bausteine: An unseren wiederverwendbaren Bausteinen, Vorlagen, Code-Komponenten, Skripten, Werkzeugen, Automationen und Prompts behalten wir alle Rechte und dürfen sie weiter verwenden. Sind sie Teil eines Arbeitsergebnisses, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertragsgemäßen Einsatz dieses Arbeitsergebnisses einschließlich der Bearbeitung, auch durch Dritte, das er nur zusammen mit dem Arbeitsergebnis übertragen kann.

(5) Betriebene Infrastruktur: Bewerberportal, Bewerberfunnel, Kampagnen-Landingpages, Onboarding-Seiten, Kunden-Hub und sonstige von uns betriebene Systeme bleiben bei uns; das gilt nicht für eine nach Abschnitt B erstellte Webseite, auch wenn wir sie nach Abschnitt E hosten. Der Auftraggeber darf sie während der Vertragslaufzeit für den vertragsgemäßen Zweck nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode oder Dateien besteht nicht.

(6) Unterlagen: Angebote, Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die wir übermitteln, bleiben unser Eigentum; alle Rechte daran stehen uns zu, soweit diese AGB nichts anderes regeln. Der Auftraggeber darf sie nur zur Prüfung und Durchführung des Vertrags nutzen und Dritten nur mit unserer Zustimmung in Textform zugänglich machen. An nicht ausgewählten Entwürfen und Varianten erhält er keine Nutzungsrechte.

(7) Materialien des Auftraggebers: Der Auftraggeber versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Fotos, Logos, Marken, Daten) die erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt, und räumt uns die für die Vertragsdurchführung nötigen Nutzungsrechte ein. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Inhalte einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(8) Referenzen: Wir dürfen Name und Logo des Auftraggebers sowie die erbrachten Leistungen (z. B. Screenshots, Ausschnitte, Links) als Referenz in unserer Eigenwerbung nutzen und im Impressum oder Fußbereich einer von uns erstellten Webseite einen Hinweis auf uns als Ersteller mit Verlinkung anbringen. Personen zeigen wir dabei nur, soweit deren Einwilligung dies abdeckt, vertrauliche Informationen und Kennzahlen nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann jederzeit in Textform widersprechen; wir berücksichtigen den Widerspruch für künftige Veröffentlichungen und entfernen bestehende Online-Nennungen in angemessener Frist.

XI. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

(1) Wir dürfen bei der Leistungserbringung Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (KI) einsetzen, insbesondere für Code, Texte, Bilder, Videos, Anzeigen und Auswertungen. KI-gestützte Arbeitsergebnisse prüfen wir vor der Übergabe. Unsere vertraglichen Pflichten bleiben unberührt.

(2) Personenbezogene Daten, die wir im Auftrag verarbeiten, geben wir an KI-Dienste nur nach Maßgabe des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (A.XIII) weiter.

(3) Besteht für von uns erstellte oder veränderte Inhalte oder Funktionen (z. B. Bilder, Videos, Chatbots) eine Transparenz- oder Kennzeichnungspflicht, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), kennzeichnen wir sie bei der Übergabe in der vorgeschriebenen Weise. Der Auftraggeber entfernt, verdeckt oder verändert diese Kennzeichnungen nicht und übernimmt sie, wenn er die Inhalte selbst weiterverwendet oder anpasst (z. B. anderer Zuschnitt, andere Formate, Anzeigen). Für Inhalte, die er selbst oder Dritte in seinem Auftrag mit KI erstellen oder verändern, ist er selbst verantwortlich.

(4) KI-gestützte Inhalte können trotz Prüfung sachliche Ungenauigkeiten enthalten. Die Prüfpflichten des Auftraggebers nach C.1 Abs. 2 bleiben unberührt.

XII. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung angefallen wäre, soweit die Datensicherung nicht nach dem Angebot uns obliegt.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

(5) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Abschnitten B bis F gelten nicht in den Fällen des Abs. 1; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt Abs. 2. Insoweit geht dieser Absatz den Abschnitten B bis F vor.

XIII. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner verarbeiten wir nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Website (z. B. fachkraft-jetzt.de/datenschutz oder ki-websichtbar.de/datenschutz).

(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten (insbesondere Hosting, Webformulare, Bewerberdaten, telefonische Vorqualifizierung, Kunden-Hub), schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen AGB vor.

(3) Solange dieser Vertrag nicht geschlossen ist, schalten wir keine Formulare oder sonstigen Funktionen frei, über die personenbezogene Daten erhoben werden, stellen kein Hosting bereit und verarbeiten keine Bewerberdaten. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.

XIV. Geheimhaltung

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer ist zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die ihr bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

XV. Subunternehmer

Wir dürfen Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen. Für deren Verschulden haften wir wie für eigenes. Die Regelungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung zu Unterauftragsverarbeitern bleiben unberührt.

XVI. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenansprüche aus demselben Vertrag, die mit unserer Forderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten), bleiben von beiden Beschränkungen unberührt.

(2) Ansprüche gegen uns darf der Auftraggeber nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

XVII. Kündigung

Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bestimmungen (Abschnitte D bis F), im Übrigen nach dem Gesetz. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein respektloses Verhalten des Auftraggebers oder eine grobe Verletzung seiner Mitwirkungspflichten. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt im Falle der Kündigung bestehen.

XVIII. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin; wir dürfen ihn auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

XIX. Textform, salvatorische Klausel

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt.

(2) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

XX. Geltung dieser Fassung

Diese Fassung (Stand 30.09.2026) gilt für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Für zuvor geschlossene Verträge gilt die bei deren Abschluss vereinbarte Fassung unserer AGB (einschließlich der bisherigen AGB von KI-WebSichtbar) fort; eine Umstellung erfolgt nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Die automatische Verlängerung eines laufenden Vertrags ist kein neuer Vertragsschluss.

B. Besondere Bestimmungen Webseitenerstellung

I. Leistungsumfang

(1) Die Erstellung von Webseiten, Onepagern und Karriereseiten ist Werkleistung. Seitenzahl, Funktionen, Bilder, Texte und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, erstellen wir Webseiten als statischen Code (HTML, CSS, JavaScript) ohne Redaktionssystem. Eine Bearbeitung durch den Auftraggeber über eine Benutzeroberfläche ist dann nicht geschuldet.

(3) Kampagnen-Landingpages, Bewerberfunnel und Onboarding-Seiten im Rahmen von Social Recruiting sind Teil der Kampagnenleistung und keine Webseiten im Sinne dieses Abschnitts, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt; für sie gilt A.X Abs. 5.

(4) Hosting, Wartung und Aktualisierung nach der Abnahme schulden wir nur aufgrund eines gesonderten Vertrags nach Abschnitt E.

II. Inhalte, Impressum

(1) Inhalte, deren Erstellung nicht im Angebot enthalten ist (insbesondere Texte, Fotos, Logos und Gestaltungsvorgaben), stellt der Auftraggeber rechtzeitig in digitaler Form bereit.

(2) Die Angaben für das Impressum (z. B. Name, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Anschrift, Kontaktdaten, Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei reglementierten Berufen Berufsbezeichnung und Kammer) liefert der Auftraggeber; wir fragen sie anhand unserer Vorlage ab und übernehmen sie unverändert. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist allein der Auftraggeber verantwortlich; er prüft das Impressum vor der Veröffentlichung. Für Übertragungsfehler haften wir nach A.XII.

(3) Der Auftraggeber verantwortet als Betreiber der Webseite deren rechtmäßigen Betrieb und die Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte. Wir prüfen diese Inhalte nicht rechtlich; auf offensichtliche Verstöße, die uns auffallen, weisen wir hin.

III. Datenschutzerklärung und rechtliche Texte

(1) Soweit vereinbart, erstellen wir für die Webseite eine Datenschutzerklärung und weitere rechtliche Hinweise (z. B. Einwilligungs- oder Cookie-Hinweise). Geschuldet ist ein Text, den wir mit marktüblichen Vorlagen oder Generatoren auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers und der von uns eingebundenen Dienste erstellen. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist nicht geschuldet. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG); soweit die Erstellung dennoch als solche anzusehen ist, erfolgt sie als Nebenleistung zur Webseitenerstellung oder zum Hosting (§ 5 Abs. 1 RDG). Wir schulden nicht, dass die Texte rechtlich vollständig, richtig und aktuell sind.

(2) Der Auftraggeber ist für die Datenverarbeitung auf seiner Webseite Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er prüft die Texte vor der Veröffentlichung in eigener Verantwortung, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung, und ist für ihren Inhalt und ihre Verwendung allein verantwortlich. Er teilt uns alle Datenverarbeitungen mit, die nicht von uns eingebunden werden (z. B. eigene Werkzeuge, Tracking, Newsletter), und hält die Texte bei späteren Änderungen aktuell, soweit nicht ein Vertrag nach Abschnitt E dies umfasst.

(3) Rechtliche Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Texte (z. B. fehlende Pflichtangaben, unzutreffende Rechtsgrundlagen) ist keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Schadensersatz dafür, auch wegen Abmahnungen, leisten wir nur in den Fällen des A.XII Abs. 1. Für die vollständige Angabe der von uns eingebundenen Dienste haften wir nach A.XII.

(4) Soweit Barrierefreiheit vereinbart ist, setzen wir die im Angebot genannten Anforderungen um. Ob und in welchem Umfang der Auftraggeber gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist (z. B. nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), prüft er selbst.

IV. Domain

(1) Die Domain registriert der Auftraggeber auf seinen Namen und auf seine Kosten; er ist und bleibt ihr Inhaber. Auf Wunsch unterstützen wir bei Registrierung und DNS-Einrichtung. Registrieren wir eine Domain in seinem Auftrag, dann auf seinen Namen als Inhaber.

(2) Die Prüfung von Marken- und Namensrechten an der Wunschdomain sowie deren rechtzeitige Verlängerung obliegen dem Auftraggeber.

V. Bereitstellung, Herausgabe der Dateien

(1) Die fertige Webseite stellen wir nach dem Angebot entweder über unser Hosting (Abschnitt E) bereit oder übergeben die Dateien zur Veröffentlichung auf einem Server des Auftraggebers.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber auf Anforderung die Dateien der Webseite (HTML, CSS, JavaScript, Bilder, Schriften) in einem gängigen Format und kann sie bei einem Anbieter seiner Wahl betreiben. Quell- und Projektdateien sowie Build-Werkzeuge sind nur geschuldet, wenn das Angebot dies vorsieht.

VI. Nutzungsrechte an der Webseite

An der individuell für ihn erstellten Webseite (Gestaltung, Code sowie von uns erstellte Texte und Bilder) räumen wir dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, auch durch Dritte. Die Einschränkungen nach A.X Abs. 2 bis 4 und unser Recht zur Referenznennung nach A.X Abs. 8 bleiben unberührt.

VII. Mängel

Kein Mangel sind insbesondere (a) Darstellungsunterschiede je nach Browser, Betriebssystem oder Gerät, sofern die Webseite in den jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) bestimmungsgemäß dargestellt wird, (b) Beeinträchtigungen durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter an Webseite, Server oder eingebundenen Diensten und (c) Beeinträchtigungen durch Angriffe Dritter (z. B. Hackerangriffe, Schadsoftware), soweit wir sie nicht zu vertreten haben.

C. Besondere Bestimmungen Content, Foto und Film

Dieser Abschnitt gilt für Texte, Artikel, Fotos und Filme, die wir als eigene Leistung oder im Rahmen der Abschnitte B, D, E oder F erstellen, soweit dort nichts anderes geregelt ist. Content-Leistungen sind Werkleistungen; der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Für Korrekturschleifen gilt A.VI.

C.1 Texte und Artikel

(1) Grundlage sind die Angaben des Auftraggebers und ein abgestimmtes Briefing (z. B. Thema, Zielgruppe, Kernaussagen, Suchbegriffe).

(2) Der Auftraggeber prüft Texte vor der Veröffentlichung auf die Richtigkeit der Angaben zu seinem Unternehmen, seinen Leistungen, Preisen, Qualifikationen, Zahlen und Referenzen sowie auf die Einhaltung branchen- und berufsrechtlicher Vorgaben (z. B. Heilmittelwerberecht, bei Stellenanzeigen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Hierfür ist er verantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Angaben beruhen, soweit wir die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.

(3) Für die Sichtbarkeit von Texten in Suchmaschinen und KI-Suche gilt Abschnitt F.

(4) An fertigen Texten räumen wir dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Zwecke seines Unternehmens ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung; A.X Abs. 2 bis 4 und 8 gelten. An Anzeigen- und Landingpage-Texten im Rahmen von Social Recruiting erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht; A.X Abs. 5 bleibt unberührt. Briefings, Recherchen, Prompts und nicht ausgewählte Varianten bleiben bei uns.

C.2 Foto und Film

(1) Der Auftraggeber erhält das fertige, bearbeitete Material in gängigen Formaten. Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitetes Film- und Tonmaterial) und Projektdateien verbleiben bei uns.

(2) Am fertigen Material räumen wir dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Zwecke seines Unternehmens ein, einschließlich Anzeigen in allen Formaten. A.X Abs. 2 bis 4 und 8 gelten, für Musik und sonstiges Drittmaterial insbesondere Abs. 3.

(3) Der Auftraggeber holt die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (insbesondere Mitarbeitender) nach DSGVO und Kunsturhebergesetz ein und verantwortet sie, ebenso die Zustimmung zu Aufnahmen auf seinem Gelände. Muss Material nachträglich geändert werden, weil eine Einwilligung fehlt oder widerrufen wird, berechnen wir den Aufwand nach A.VI Abs. 3.

D. Besondere Bestimmungen Social Recruiting

Kein Erfolg geschuldet. Fachkraft-jetzt schuldet keinen bestimmten Erfolg (z. B. Einstellungen, Bewerbungen, Reichweite), es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine Garantie vereinbart.

Garantie (sofern vereinbart): Eine etwaige Garantie bezieht sich ausschließlich auf qualifizierte Bewerbungen, NICHT auf Einstellungen. Bei Nichterreichen der zugesagten Anzahl erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung der Kampagne. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Die Garantie setzt die uneingeschränkte Mitwirkung des Auftraggebers voraus (insbesondere Bereitstellung des Werbekontos, des vereinbarten Werbebudgets, vollständige Beantwortung des Onboarding-Fragebogens und zeitnahe Kontaktaufnahme zu eingehenden Bewerbungen).

Nachbesetzungsschutz (sofern vereinbart): Ist im Angebot ein Nachbesetzungsschutz vereinbart, gilt: Kündigt ein über die Kampagne eingestellter Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 90 Tagen ab dem Einstellungsdatum, setzt Fachkraft-jetzt die Kampagne für die betroffene Stelle einmalig für einen Kalendermonat ohne erneute Service-Gebühr neu auf. Der Anspruch ist auf eine Neuaufsetzung je Stelle begrenzt. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Nachbesetzung besteht nicht; geschuldet ist ausschließlich die erneute Erbringung der vereinbarten Kampagnenleistungen für die Dauer eines Kalendermonats. Das Werbebudget für diesen Monat trägt der Auftraggeber und leistet es direkt an den Anbieter (z. B. Meta). Der Anspruch entsteht nicht, wenn die Kündigung durch den Auftraggeber ausgesprochen wurde oder auf Pflichtverletzungen des Auftraggebers gegenüber dem Arbeitnehmer zurückzuführen ist. Er setzt die Einhaltung der Mitwirkungspflichten sowie die vollständige Zahlung der vereinbarten Mindestlaufzeit voraus.

Werbebudget: Das Werbebudget wird direkt vom Auftraggeber an den Anbieter (z. B. Meta) geleistet und nicht von Fachkraft-jetzt verauslagt.

Abnahme: Die Abnahme der Arbeitsergebnisse (insbesondere Anzeigentexte, Landingpages, Kampagnensetup) erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen. Der Kampagnenerfolg selbst ist nicht abnahmefähig.

Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig zur Verfügung: Onboarding-Informationen, ausgefüllter Fragebogen, Zugang zum Facebook Business Manager, Bildmaterial.

Haftungsausschluss: Fachkraft-jetzt haftet nicht für die Qualifikation oder Eignung der Bewerber, für ausbleibenden Kampagnenerfolg, für Hackerangriffe sowie für die Sperrung von Werbekonten durch den Plattformbetreiber.

Nach Vertragsende: Mit Vertragsende werden Landingpages und Werbekonten offline genommen und archiviert.

Laufzeit und Kündigung: Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (z. B. Mindestlaufzeit). Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Jede Partei kann ihn dann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Monats in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Geht bis zum Beginn des nächsten Monats keine Kündigung ein, gilt der Vertrag um diesen Monat verlängert, und der Monat wird berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (A.XVII) bleibt unberührt.

E. Besondere Bestimmungen Hosting und Wartung

I. Leistungsumfang

(1) Wir stellen die Webseite des Auftraggebers über einen Infrastrukturdienstleister bereit (derzeit Cloudflare Pages der Cloudflare, Inc.) und erbringen die im Angebot vereinbarten Wartungs- und Änderungsleistungen. Einen Wechsel des Infrastrukturdienstleisters bei gleichwertiger Leistung und gleichwertigem Datenschutzniveau kündigen wir vorher in Textform an.

(2) Ist ein monatliches Änderungsbudget vereinbart, setzen wir Änderungswünsche in Textform in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen um. Nicht genutztes Budget verfällt zum Monatsende. Darüber hinausgehende Änderungen berechnen wir nach A.VI Abs. 3; neue Seiten, Funktionen und Redesigns sind Zusatzaufträge nach A.VI Abs. 4.

II. Verfügbarkeit

(1) Wir schulden die Bereitstellung der Webseite im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Infrastrukturdienstleisters und bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn das Angebot sie ausdrücklich zusagt.

(2) Unterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten, die wir nach Möglichkeit vorher ankündigen, sowie durch Störungen beim Infrastrukturdienstleister oder in Netzen Dritter, Angriffe Dritter oder höhere Gewalt sind keine Pflichtverletzung, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

III. Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Bestimmt das Angebot eine Mindestlaufzeit, ist die Kündigung erstmals zu deren Ende möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (A.XVII) bleibt unberührt.

IV. Vergütung

(1) Wir können die monatliche Vergütung mit einer Ankündigung von mindestens vier Wochen in Textform zum Beginn eines Kalendermonats anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung auf diesen Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

(2) Abweichend von A.IX Abs. 7 dürfen wir die Bereitstellung erst aussetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist, und nur nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen. Die Aussetzung endet mit dem Zahlungseingang.

V. Folgen der Beendigung

(1) Mit Vertragsende stellen wir das Hosting ein. Umzug der Webseite und Umstellung der DNS-Einträge organisiert der Auftraggeber; auf Wunsch unterstützen wir nach Aufwand. Verwalten wir die DNS-Einträge seiner Domain, übertragen wir die Verwaltung auf ihn oder richten die Einträge nach seinen Vorgaben um.

(2) Sind die fälligen Forderungen aus diesem Vertrag und aus der Erstellung der Webseite bezahlt, stellen wir die aktuellen Dateien der Webseite innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Kündigung bereit (B.V Abs. 2). Endet der Vertrag vorher, hosten wir bis zur Bereitstellung, längstens 14 Kalendertage, ohne zusätzliche Vergütung weiter.

(3) Unsere Kopien löschen wir 30 Kalendertage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

F. Besondere Bestimmungen SEO, GEO und Local-SEO

I. Leistung

(1) Leistungen für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO), in KI-gestützten Suchsystemen und Assistenten (GEO) und in lokalen Suchergebnissen und Karten (Local-SEO, z. B. Google-Unternehmensprofil, Branchenverzeichnisse, Bewertungsmanagement) umfassen die im Angebot vereinbarten Maßnahmen.

(2) Geschuldet ist die fachgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Platzierungen, Sichtbarkeit, Nennungen in KI-Antworten, Besucherzahlen, Anfragen, Bewertungen oder Umsätze sagen wir nicht zu, soweit das Angebot keine Garantie enthält (A.III Abs. 2). Sie hängen von Entscheidungen der Plattformbetreiber, vom Wettbewerb und von weiteren Faktoren ab, auf die wir keinen Einfluss haben.

(3) Änderungen an Algorithmen, Richtlinien, Funktionen oder Darstellungen der Plattformen und Schwankungen von KI-Antworten sind kein Mangel unserer Leistung.

II. Profile und Konten

(1) Der Auftraggeber ist und bleibt Inhaber seiner Profile und Konten (z. B. Google-Unternehmensprofil, Search Console, Verzeichniseinträge). Neue Konten legen wir auf seinen Namen und nach Möglichkeit mit einer von ihm genannten E-Mail-Adresse an und übergeben ihm die Zugangsdaten.

(2) Zugriff erhalten wir über die Nutzer- oder Verwaltungsfunktion der Plattform (A.V Abs. 2). Nach Vertragsende entzieht der Auftraggeber unsere Zugriffsrechte; auf Wunsch entfernen wir sie selbst.

(3) Kostenpflichtige Einträge oder Zusatzleistungen von Plattformen buchen wir nur nach Freigabe des Auftraggebers; die Kosten trägt er.

(4) Die Unternehmensangaben (z. B. Name, Anschrift, Öffnungszeiten, Leistungen) liefert und verantwortet der Auftraggeber.

III. Plattformrichtlinien, Bewertungen

(1) Für die Einhaltung der Richtlinien der Plattformen, insbesondere der Google-Richtlinien für Unternehmensprofile und Bewertungen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Er bietet für Bewertungen keine Anreize (z. B. Rabatte, Geschenke, Gewinnspiele), fragt Bewertungen nicht nur bei zufriedenen Kunden an und veranlasst keine Bewertungen ohne echte Kundenerfahrung.

(2) Wir verfassen, kaufen oder vermitteln keine Bewertungen. Antworten auf Bewertungen veröffentlichen wir nur, soweit vereinbart und nach den Vorgaben des Auftraggebers.

(3) Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Profilen, Einträgen oder Bewertungen durch den Plattformbetreiber sind kein Mangel unserer Leistung; unsere Haftung richtet sich nach A.XII.

IV. Messungen, Berichte

Messungen und Vorher-nachher-Vergleiche (z. B. Rankings, Kartenpositionen, Nennungen in KI-Antworten) sind Momentaufnahmen. Sie hängen unter anderem von Zeitpunkt, Standort, Gerät, Personalisierung und dem jeweiligen System ab und können bei Wiederholung abweichen. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Erfolgszusage.

V. Laufende Leistungen

Für laufende Leistungen nach diesem Abschnitt (z. B. monatliche Betreuung) gilt E.III entsprechend.

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