Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten (B.), Besondere Bestimmungen für Content, Fotografie und Film (C.) und Besondere Bestimmungen für Social-Recruiting (D.)). A. GENERELLE BESTIMMUNGEN I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINESDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens Fachkraft-jetzt | Niklaas Zander - Marketing, Schudomastr. 50, 12055 Berlin, Deutschland (nachfolgend: „Fachkraft-jetzt“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber durch Fachkraft-jetzt, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat. Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen Fachkraft-jetzt und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail), sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Rechte, die Fachkraft-jetzt nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt. II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERSAngebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben.Sie dürfen ferner von Dritten und/oder dem Auftraggeber nicht anderweitig verwendet werden. Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. III. VERTRAGSSCHLUSS Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein Angebot. Dieses Angebot ist, sofern sich aus ihm nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung nach Maßgabe von Abs. 3 oder unserer Leistungserbringung nach Maßgabe von Abs. 4 zustande.Zur Annahme eines vom Auftraggeber unterbreiteten Angebots durch Auftragsbestätigung sind wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Zugang des Angebots bei uns berechtigt.Der Vertragsschluss kommt durch unsere Leistungserbringung zustande, sofern wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mit der Leistungserbringung begonnen haben und der Auftraggeber hiervon Kenntnis erlangt hat. IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, RECHTSMÄNGEL Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere dem Angebot. Die Vereinbarung einer Garantie, Ergebnisabsicherung oder sonstigen Erfolgspflicht bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform im jeweiligen Angebot. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung schuldet Fachkraft-jetzt keinen bestimmten Erfolg. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet Fachkraft-jetzt nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Fachkraft-jetzt geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten. V. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat. Fachkraft-jetzt steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Fachkraft-jetzt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an Fachkraft-jetzt auswirken. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. VIII. Haftung. VI. ABNAHMEFIKTION, VERGÜTUNGDiese Abnahmeregelungen gelten nur, soweit in den besonderen Bestimmungen der Abschnitte B (Webseitenerstellung) und D (Social Recruiting) keine abweichenden oder vorrangigen Abnahmeregelungen getroffen sind.1. Im Falle einer Abnahme ist unsere Vergütung bei Abnahme zur Zahlung fällig. 2. Eine Abnahme kann erfolgen: a. Durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers b. Durch konkludente Nutzung unserer Leistungen durch den Auftraggeber. 3. Unsere Leistungen oder Teilleistungen gelten ebenfalls als abgenommen, wenn: a. Der Auftraggeber unsere Leistungen oder Teilleistungen verwendet, oder b. Automatisch, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich mindestens einen Mangel anzeigt. 4. Nach Ablauf der in Ziff. 3.b genannten Frist gilt die Leistung als abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber weist erhebliche Mängel nach. Für Leistungen nach Abschnitt B (Webseitenerstellung) und Abschnitt D (Social Recruiting) gelten vorrangig die dortigen Abnahmeregelungen. VII. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/ Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von Fachkraft-jetzt in Berlin zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fachkraft-jetzt darf eine Anzahlung verlangen. Diese ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Fahrtkosten von Fachkraft-jetzt und seinen Mitarbeitern und etwaigen Subunternehmern werden mit 0,50 EUR/km abgerechnet. Etwaige Übernachtungskosten werden nach vorheriger Abstimmung ebenfalls vom Auftraggeber übernommen. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen. VIII. HAFTUNG Fachkraft-jetzt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Fachkraft-jetzt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn Fachkraft-jetzt wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Fachkraft-jetzt haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter. IX. MITWIRKLUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fachkraft-jetzt bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch:1. Bereitstellung notwendiger Informationen und Daten:Der Auftraggeber stellt Fachkraft-jetzt rechtzeitig und vollständig sämtliche Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. zu Servern, Webseiten oder Social-Media-Konten) zur Verfügung, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind.2. Respektvolle Kommunikation und kooperatives Verhalten:Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang und einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Fachkraft-jetzt und deren Mitarbeitern. Respektlose, beleidigende oder bedrohende Verhaltensweisen können eine außerordentliche Kündigung durch Fachkraft-jetzt rechtfertigen.3. Kostentragung bei Verzögerungen:Entsteht durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers eine Verzögerung oder ein Mehraufwand, so hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Kommunikation bezüglich des Auftrags und aller relevanten Mitteilungen bevorzugt per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten kann der Auftraggeber telefonisch Kontakt aufnehmen, wobei eine schriftliche E-Mail mit Beschreibung des Anliegens als Vorabkommunikation erforderlich ist. Die Bürozeiten der Agentur sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr. Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und reguläre Feiertage. X. GEHEIMHALTUNG „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstigeurheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch Fachkraft-jetzt bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen. XI. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend. XII. ABTRETUNGSVERBOT Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB. XIII. DATENSCHUTZWir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen werden. XIV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHTErfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Berlin. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von Fachkraft-jetzt in Berlin, Deutschland, zuständige Gericht. Fachkraft-jetzt ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. XV. TEXTFORMSämtliche Erklärungen, Mitteilungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail), sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.Eine Erklärung in Textform muss erkennen lassen, von wem sie stammt, und den Inhalt eindeutig wiedergeben.Änderungen und Ergänzungen werden wirksam, sobald sie von beiden Parteien in Textform bestätigt wurden. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. XVI. SALVATORISCHE KLAUSELSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend. XVII. KÜNDIGUNG1. Ordentliche Kündigung:Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den in den besonderen Bestimmungen für die jeweiligen Leistungen festgelegten Fristen und Modalitäten. 2. Außerordentliche Kündigung durch Fachkraft-jetzt:Fachkraft-jetzt ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:a. Der Auftraggeber respektloses, beleidigendes oder bedrohendes Verhalten an den Tag legt.b. Der Auftraggeber Mitwirkungspflichten grob verletzt, sodass die Vertragserfüllung für Fachkraft-jetzt unzumutbar wird. 3. Vergütung und Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung: Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Fachkraft-jetzt aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch auf Vergütung für bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen unberührt. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Fachkraft-jetzt eine angemessene Pauschale verlangen, wobei sich Fachkraft-jetzt ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG Für die Erstellung von Webseiten gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen. I. VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Webseite. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. II. LEISTUNGEN VON FACHKRAFT-JETZT Maßgeblich für den Leistungsumfang der von Fachkraft-jetzt zu erstellenden Webseite ist unser Angebot. Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite betriebsbereit auf dem Server des Auftraggebers installieren, so dass der Online-Zugriff für jedermann möglich ist. Mit der Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber die Zugangsdaten für den Administratorenbereich der Webseite. Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist bekannt, dass Fachkraft-jetzt keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) übernehmen darf. Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, die erstelle Webseite zu warten und zu pflegen. Der Auftraggeber kann aber mit Fachkraft-jetzt einen gesonderten Pflege-und Wartungsvertrag abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht. III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber stellt Fachkraft-jetzt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Stellt der Aufraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf Fachkraft-jetzt unter Beachtung von Rechten Dritter selbst Grafiken verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter versehen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Impressum und Datenschutzerklärungen. Die in Ziff. 1 und 2 umschriebenen Daten werden Fachkraft-jetzt in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Webseite nicht geltendes Recht verletzen. Der Auftraggeber wird Fachkraft-jetzt im Falle von Abmahnungen unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen. IV. ABNAHME Liegt bei der fertiggestellten Webseite kein erheblicher Mangel vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich zu bestätigen, dass die Webseite in vertragsgemäßem Zustand erstellt worden ist. Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Webseite oder Teile davon konkludent nutzt oder wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der Webseite schriftlich mindestens einen erheblichen Mangel anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Webseite als abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber weist erhebliche Mängel nach. V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG Fachkraft-jetzt räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von Fachkraft-jetzt für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiliger Entstehung. Der Auftraggeber wird Fachkraft-jetzt im Impressum der Webseite als Urheber der Webseite nennen. VI. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für die Erstellung der Webseite und alle übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Fachkraft-jetzt ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung im Voraus zu verlangen. Mit der vereinbarten Pauschalvergütung sind auch die Einräumung der Nutzungsrechte an der Webseite und sämtliche weiteren vereinbarten Leistungen vollständig abgegolten. Die Vergütung wird mit der vollständigen Abnahme der Webseite fällig. VII. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN Fachkraft-jetzt gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Fachkraft-jetzt übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer. Fachkraft-jetzt erbringt die Gewährleistung durch nach eigener Wahl. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer Fachkraft-jetzt zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des. § 637 BGB auf Kosten von Fachkraft-jetzt ausführen lassen. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstgen zwingenden gesetzlichen Regelungen. Fachkraft-jetzt haftet nicht für Hackerangriffe auf die Webseite des Auftraggebers. VIII. SUBUNTERNEHMER Fachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen. IX. RECHTE DRITTER Fachkraft-jetzt steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit Fachkraft-jetzt für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Technologien oder Software benutzt, sichert Fachkraft-jetzt zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in Ziff. V. genannten Rechte an der Basistechnologie und der von Fachkraft-jetzt im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software berechtigt zu sein. X. KÜNDIGUNG Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist Fachkraft-jetzt berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. XI. WARTUNGSVERTRÄGE Die Parteien können einen Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite des Auftraggebers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Anspruch. Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird Fachkraft-jetzt sich darum kümmern, dass die Webseite erreichbar ist und die Webseite nach den Wünschen des Auftraggebers aktualisiert wird. Für technische Störungen, auf die Fachkraft-jetzt keinen Einfluss hat, wird keine Verantwortung übernommen. Sofern die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart haben, hat der Auftraggeber pro Monat eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird zu Beginn des Jahres im Voraus abgerechnet. Wartungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR CONTENT, FOTOGRAFIE UND FILM Für die Content-Gestaltung (z.B. Grafiken) und die Erstellung von Fotografien und Filme durch Fachkraft-jetzt gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B. und D. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen. I. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGENErgänzend zur Webseitenerstellung oder zum Social-Recruiting gestaltet Fachkraft-jetzt je nach Angebot auch den Content der Webseite für den Auftraggeber und erstellt Fotografien und Recruiting- oder Imagefilme für den Auftraggeber. II. ERSTELLUNG VON TEXTEN UND GRAFIKEN Fachkraft-jetzt erstellt für den Auftraggeber Texte und Grafiken, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Die Inhalte der Texte werden vom Auftraggeber festgelegt. Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug der Texte und Grafiken. Der Auftraggeber hat diesen Korrekturabzug zur Veröffentlichung freizugeben. Der Auftraggeber darf zwei Mal die Korrektur der Texte und Grafiken verlangen. Weitere Änderungen darüber hinaus sind kostenpflichtig. Fachkraft-jetzt haftet nicht für Fehler im Text, die bereits im Korrekturabzug vorhanden waren und vom Auftraggeber nicht gerügt wurden. III. FOTOGRAFIEN UND FILME Fachkraft-jetzt führt je nach Angebot Foto- und Videokampagnen zur Erstellung von Fotografien und Videos für den Auftraggeber durch. Der Auftraggeber teilt Fachkraft-jetzt mit, welche Anforderungen die Fotografien zu erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass Fachkraft-jetzt kreative Freiheit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von Fachkraft-jetzt zu entnehmen. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung findet jedoch nicht statt. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig. Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. Fachkraft-jetzt haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im Innenverhältnis freigestellt. Fachkraft-jetzt räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die von Fachkraft-jetzt für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialen zu nutzen. Die Rohdaten verbleiben bei Fachkraft-jetzt und müssen nicht herausgegeben werden. Fachkraft-jetzt bleibt berechtigt, das erstellte Material im Umfang von Abschnitt C. V für Referenzzwecke zu nutzen. IV. SUBUNTERNEHMER, DRITTDIENSTLEISTER Fachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen. Der Auftraggeber wird bei Einschaltung von Drittdienstleistern Vertragspartei gegenüber dem weiteren Dienstleister. Fachkraft-jetzt ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt, sondern vermittelt ausschließlich die Kontakte von Drittdienstleistern. V. NUTZUNGSRECHTE UND VERÖFFENTLICHUNG1. Fachkraft-jetzt ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Filme, Fotografien, Grafiken und sonstigen Materialien uneingeschränkt für eigene Referenzzwecke zu nutzen, beispielsweise in Präsentationen, auf der Webseite, in Social-Media-Beiträgen oder anderen Marketingmaterialien. 2. Diese Regelung gilt nicht für Inhalte, die vom Auftraggeber als vertraulich eingestuft wurden oder personenbezogene Daten enthalten. Für Filme, Fotografien oder andere Materialien, in denen Personen abgebildet sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass die abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt haben. Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, diese Zustimmung gesondert einzuholen. 3. Der Auftraggeber hat das Recht, der Nutzung seiner Materialien für Referenzzwecke jederzeit schriftlich zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei Fachkraft-jetzt und hat keine Rückwirkung auf bereits genutztes Material. VI. KÜNDIGUNGBei einer Kündigung nach Beginn der Arbeiten an Content, Fotografien oder Filmen ist Fachkraft-jetzt berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig für die bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Der Auftraggeber trägt zusätzlich die Kosten für bereits entstandene Fremd- oder Materialaufwendungen. Fachkraft-jetzt ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was zu vermeidbaren zusätzlichen Kosten führt. D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SOCIAL RECRUITINGFür Social Recruiting durch Fachkraft-jetzt gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen. I. VERTRAGSGEGENSTANDGegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber (Social Recruiting). Fachkraft-jetzt schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche. Hiervon unberührt bleiben ausschließlich individuell im Angebot vereinbarte Garantien oder Ergebnisabsicherungen gemäß Abschnitt D. VI. II. LEISTUNGEN VON FACHKRAFT-JETZTFachkraft-jetzt wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen unterstützen. Fachkraft-jetzt wird für den Auftraggeber Stellenanzeigen in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, LinkedIn, Xing etc. schalten. Fachkraft-jetzt wird gemeinsam mit dem Auftraggeber Werbekonten in den sozialen Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen. Fachkraft-jetzt wird für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen und online stellen. Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten. Sofern im Angebot vereinbart, übernimmt Fachkraft-jetzt zusätzlich die telefonische Vorqualifizierung von Bewerbern nach den im Angebot festgelegten Kriterien. III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERSDie Auswahl der Inhalte der Anzeigen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.Vom Auftraggeber freizugebende Anzeigen und Inhalte dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe veröffentlicht werden. IV. ABNAHME VON SOCIAL-RECRUITING-LEISTUNGENDie Abnahme im Rahmen von Social-Recruiting-Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die zur Freigabe übermittelten Arbeitsergebnisse (z. B. Anzeigenentwürfe, Landingpages, Tracking- und Kampagnensetup).Fachkraft-jetzt übermittelt dem Auftraggeber die jeweiligen Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Freigabe. Der Auftraggeber hat diese innerhalb von fünf Arbeitstagen zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Mängel in Textform mitzuteilen.Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.Die Abnahme stellt ausdrücklich keine Bestätigung eines bestimmten Kampagnenerfolgs, einer bestimmten Anzahl oder Qualität von Bewerbern oder einer Einstellung dar. V. VERGÜTUNGDer Auftraggeber hat eine Einrichtungsgebühr für die Einrichtung der Stellenanzeige in den sozialen Netzwerken zu zahlen. Der Auftraggeber zahlt Fachkraft-jetzt eine monatliche Gebühr. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung. Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote und werden nicht von uns verauslagt. VI. GARANTIE / ERGEBNISABSICHERUNGGeltungsbereich der GarantieEine Garantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.Sofern keine Garantie im Angebot vereinbart ist, schuldet Fachkraft-jetzt keinen bestimmten Erfolg bei der Personalsuche.Die konkrete Ausgestaltung (insbesondere garantierte Anzahl, Laufzeit, Definition „qualifiziert“, Mindest-Werbebudget und ggf. weitere Voraussetzungen) ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.Inhalt der GarantieSofern eine Garantie vereinbart wurde, bezieht sich diese ausschließlich auf die Lieferung qualifizierter Bewerber gemäß der im Angebot definierten Kriterien.Eine Garantie für Einstellungen, Vertragsabschlüsse oder wirtschaftliche Erfolge wird ausdrücklich nicht übernommen.Die Beurteilung der Qualifikation erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Angebot definierten Kriterien sowie der Angaben der Bewerber im Bewerberprozess.Kostenfreie NachbesserungWird die im Angebot definierte garantierte Anzahl qualifizierter Bewerber innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht erreicht, erbringt Fachkraft-jetzt die Leistung kostenfrei weiter, bis die garantierte Anzahl erreicht ist, sofern die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers erfüllt wurden.Die kostenfreie Nachbesserung erfolgt als unentgeltliche Fortsetzung der vereinbarten Leistungen ausschließlich zur Erfüllung der garantierten Anzahl; sie verlängert die vertragliche Laufzeit nicht und endet automatisch mit Erreichen der garantierten Anzahl.Die kostenfreie Nachbesserung setzt voraus, dass die Leistungserbringung technisch und plattformseitig möglich bleibt (z. B. keine Sperrungen/Einschränkungen der Werbekonten) und der Auftraggeber das im Angebot vereinbarte Mindest-Werbebudget fortlaufend bereitstellt.Fachkraft-jetzt ist berechtigt, die Erfüllung der Garantie zu pausieren, solange Mitwirkungspflichten nicht erfüllt sind; in diesem Zeitraum läuft eine vereinbarte Garantie- bzw. Nachbesserungsfrist nicht weiter.Eine Rückerstattung oder Auszahlung von Vergütungen ist ausgeschlossen.Abgrenzung WerbebudgetDas Werbebudget (Ad-Spend) ist nicht Bestandteil der Garantie und wird stets direkt vom Auftraggeber getragen.MitwirkungspflichtenVoraussetzung für jede vereinbarte Garantie ist die vollständige Erfüllung aller allgemeinen Mitwirkungspflichten sowie zusätzlich der nachfolgenden, garantierelevanten Mitwirkungspflichten:– Bereitstellung eines funktionsfähigen Werbekontos– Einhaltung des vereinbarten Mindest-Werbebudgets– vollständiges Onboarding– zeitnahe Kontaktaufnahme mit Bewerbern– klare Entscheidungsprozesse Die in Abschnitt D. VIII genannten Mitwirkungspflichten sind Bestandteil der ordnungsgemäßen Leistungserbringung und gelten zugleich als garantierelevant, soweit sie im Einzelfall Voraussetzung für die Kampagnenumsetzung sind. VII. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMERFachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen. VIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERSDer Auftraggeber stellt Fachkraft-jetzt eigenverantwortlich sämtliche für die Erstellung und Schaltung der Stellenanzeigen erforderlichen Inhalte und Zugänge zur Verfügung. Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte rechtlich, fachlich oder inhaltlich zu überprüfen.Zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Leistungserbringung gehören insbesondere:– vollständiges Durchlaufen des Onboardings– ausgefüllter Fragebogen zur Bewerber- und Unternehmensanalyse– Zugriff auf den Facebook Business Manager bzw. das Werbekonto– Bereitstellung von vorhandenem Bild- und FilmmaterialDiese Mitwirkungspflichten betreffen ausschließlich die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Weitergehende Voraussetzungen für eine vereinbarte Garantie ergeben sich aus Abschnitt D. VI.Die garantierelevanten Mitwirkungspflichten ergeben sich ergänzend aus Abschnitt D. VI. IX. DAUER, KÜNDIGUNGVertragslaufzeitDie Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Angebot.Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, wird der Vertrag für eine feste Mindestlaufzeit geschlossen.ProjektverträgeBei projektbezogenen Leistungen endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der im Angebot vereinbarten Projektlaufzeit.Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.LaufzeitverträgeSofern im Angebot eine laufende Betreuung mit automatischer Verlängerung vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.KündigungDie Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende. X. HAFTUNGFachkraft-jetzt haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen. Fachkraft-jetzt trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche. Fachkraft-jetzt haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder für die Sperrung eines Werbekontos durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes. XI. NACH VERTRAGSBEENDIGUNGFachkraft-jetzt wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages, Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern der Auftraggeber nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt hat. Stand: 01/2026