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(Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten(B.), Besondere Bestimmungen für Content, Fotografie und Film (C.) und BesondereBestimmungen für Social-Recruiting (D.)).A. GENERELLE BESTIMMUNGENI. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmen Fachkraft-jetzt |
Niklaas Zander - Marketing, Schudomastr. 50, 12055 Berlin, Deutschland (nachfolgend:
„Fachkraft-jetzt“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber
durch Fachkraft-jetzt, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche
Niederlassung in Deutschland hat.
Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im
Sinne des § 13 BGB.
Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden
oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit
widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis
abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen
Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den
Auftraggeber ausführen.Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere
schriftliche Bestätigung maßgebend.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen Fachkraft-jetzt und dem
Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber
uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Rechte, die Fachkraft-jetzt nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen
Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS
Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung
übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten
Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen,
Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen
AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern
wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben. Sie dürfen ferner von
Dritten und/oder dem Auftraggeber nicht anderweitig verwendet werden.
Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos,
Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
III. VERTRAGSSCHLUSS
Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein Angebot. Dieses
Angebot ist, sofern sich aus ihm nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und
unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung nach Maßgabe von Abs. 3 oder
unserer Leistungserbringung nach Maßgabe von Abs. 4 zustande.
Zur Annahme eines vom Auftraggeber unterbreiteten Angebots durch
Auftragsbestätigung sind wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Zugang des Angebots
bei uns berechtigt.Der Vertragsschluss kommt durch unsere Leistungserbringung zustande, sofern wir
innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mit der Leistungserbringung
begonnen haben und der Auftraggeber hiervon Kenntnis erlangt hat.
IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG,RECHTSMÄNGEL
Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung,
insbesondere dem Angebot.
Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter
diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen
den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf
andere Staaten schuldet Fachkraft-jetzt nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Fachkraft-jetzt geschuldeten
Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den
Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.
V. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig
mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung
sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer
Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung,
nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
Fachkraft-jetzt steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Die Frist zur
Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen.
Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer
Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung
haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur
Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu
berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit,Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg.
Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt
sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand
höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der
Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer
Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Fachkraft-jetzt
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur
Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die
Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem
Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an Fachkraft-jetzt auswirken.
Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung
richten sich nach A. VIII. Haftung.
VI. ABNAHMEFIKTION, VERGÜTUNG
Im Falle einer Abnahme ist unsere Vergütung bei Abnahme zur Zahlung fällig. Eine
Abnahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch
Verwendung unserer Leistungen erfolgen. Unsere Leistungen oder Teilleistungen gelten
auch als abgenommen, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung oder
Teilleistung eine angemessene Frist zur (Teil-)Abnahme gesetzt haben und der
Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines
Mangels verweigert hat.
VII.PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/
Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von Fachkraft-jetzt in Berlin
zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Fachkraft-jetzt darf eine Anzahlung verlangen. Diese ist mit Abschluss des Vertrages zur
Zahlung fällig.
Fahrtkosten von Fachkraft-jetzt und seinen Mitarbeitern und etwaigen Subunternehmern
werden mit 0,50 EUR/km abgerechnet. Etwaige Übernachtungskosten werden nach
vorheriger Abstimmung ebenfalls vom Auftraggeber übernommen.
Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden,
können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung verrechnen.
VIII. HAFTUNG
Fachkraft-jetzt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften
Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Fachkraft-jetzt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn Fachkraft-jetzt wesentliche Vertragspflichten
nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die
zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und
auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
Fachkraft-jetzt haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher
Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
IX. MITWIRKLUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber wird Fachkraft-jetzt bei Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und
dabei insbesondere alle Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird
Fachkraft-jetzt Zugang zu Servern, Webseiten, Social Media Konten etc. gewähren.
X. GEHEIMHALTUNG
„Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden
Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei,
insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards,
Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive
Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstigeurheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber
verbundener Unternehmen enthalten.
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche
Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses
Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht
nach Beendigung des Vertrags fort.
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/
oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben,
aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen
Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, die zum Zeitpunkt der
Weitergabe durch Fachkraft-jetzt bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer
Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, die die jeweils
andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, die die jeweils
andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus
anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen
Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen verletzen, die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu
den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, die aufgrund
gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder
behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu
verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und
sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
XI. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.
XII.ABTRETUNGSVERBOT
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a
HGB.
XIII.DATENSCHUTZ
Wir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden
Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen
Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen
werden.
XIV.ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Berlin.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von
Fachkraft-jetzt in Berlin, Deutschland, zuständige Gericht.
Fachkraft-jetzt ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XV. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
XVI.SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung
unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr
führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese
Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame
Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss
dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung
bedacht hätten.
Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG
Für die Erstellung von Webseiten gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle
Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses
Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.
I. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen
Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite sowie die Einräumung der
Nutzungsrechte an dieser Webseite.
Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden
die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
II. LEISTUNGEN VON FACHKRAFT-JETZT
Maßgeblich für den Leistungsumfang der von Fachkraft-jetzt zu erstellenden Webseite ist
unser Angebot.
Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite
betriebsbereit auf dem Server des Auftraggebers installieren, so dass der Online-Zugriff für
jedermann möglich ist.
Mit der Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber die
Zugangsdaten für den Administratorenbereich der Webseite.
Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist
bekannt, dass Fachkraft-jetzt keine Rechtsdienstleistungen nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) übernehmen darf.
Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, die erstelle Webseite zu warten und zu pflegen. Der
Auftraggeber kann aber mit Fachkraft-jetzt einen gesonderten Pflege-und Wartungsvertrag
abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.
III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt Fachkraft-jetzt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite
erforderlichen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. Fachkraft-jetzt ist nicht
verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen,
insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der
Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Stellt der Aufraggeber die Informationen nicht
rechtzeitig zur Verfügung, darf Fachkraft-jetzt unter Beachtung von Rechten Dritter selbstGrafiken verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter versehen. Die hierdurch
entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach
dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken,
Impressum und Datenschutzerklärungen.
Die in Ziff. 1 und 2 umschriebenen Daten werden Fachkraft-jetzt in digitaler Form zur
Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Webseite nicht geltendes
Recht verletzen. Der Auftraggeber wird Fachkraft-jetzt im Falle von Abmahnungen
unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen.
IV. ABNAHME
Liegen keine erheblichen Mängel vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche
Erklärung abzugeben, dass die fertig gestellte Webseite in vertragsgemäßem Zustand
erstellt worden ist (Abnahme). Die Webseite gilt auch als abgenommen, wenn Fachkraft-
jetzt dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der
Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines
Mangels verweigert hat.
V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG
Fachkraft-jetzt räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein,
die von Fachkraft-jetzt für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei
Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese
Rechtegewährung umfasst
sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab
deren jeweiliger Entstehung.
Der Auftraggeber wird Fachkraft-jetzt im Impressum der Webseite als Urheber der
Webseite nennen.
VI. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
für die Erstellung der Webseite, sowie für die übrigen vertragsgegenständlichen
Leistungen. Fachkraft-jetzt ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung im Voraus zu
verlangen.Mit dieser Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Webseite
vollständig abgegolten.
Der in Ziff. 1 genannte Festpreis wird mit der vollständigen Abnahme der fehlerfreien
Webseite fällig.
VII.GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN
Fachkraft-jetzt gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine
Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag
vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Fachkraft-
jetzt übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-
Zugang der Nutzer.
Fachkraft-jetzt erbringt die Gewährleistung durch nach eigener Wahl. Gelingt die
Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der
Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem
Ablauf einer Fachkraft-jetzt zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen
Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter
nach Maßgabe des. § 637 BGB auf Kosten von Fachkraft-jetzt ausführen lassen.
Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von
Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen
Mängeln oder sonstgen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
Fachkraft-jetzt haftet nicht für Hackerangriffe auf die Webseite des Auftraggebers.
VIII.SUBUNTERNEHMER
Fachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet
für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
IX. RECHTE DRITTER
Fachkraft-jetzt steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen
Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit Fachkraft-jetzt
für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Technologien oder Software
benutzt, sichert Fachkraft-jetzt zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu
verfügen und zur Einräumung der in Ziff. V. genannten Rechte an der Basistechnologie undder von Fachkraft-jetzt im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software
berechtigt zu sein.
X. KÜNDIGUNG
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist Fachkraft-jetzt berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir
infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige
Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
XI. WARTUNGSVERTRÄGE
Die Parteien können einen Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite
des Auftraggebers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Der Auftraggeber hat
hierauf keinen Anspruch.
Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird Fachkraft-jetzt sich darum kümmern,
dass die Webseite erreichbar ist und die Webseite nach den Wünschen des Auftraggebers
aktualisiert wird. Für technische Störungen, auf die Fachkraft-jetzt keinen Einfluss hat, wird
keine Verantwortung übernommen.
Sofern die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart
haben, hat der Auftraggeber pro Monat eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird zu Beginn
des Jahres im Voraus abgerechnet.
Wartungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich
automatisch um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR CONTENT, FOTOGRAFIE UND FILM
Für die Content-Gestaltung (z.B. Grafiken) und die Erstellung von Fotografien und Filme
durch Fachkraft-jetzt gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B. und D. folgende
Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle
widersprechender Regelungen Vorrang genießen.
I. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN
Ergänzend zur Webseitenerstellung oder zum Social-Recruiting gestaltet Fachkraft-jetzt je
nach Angebot auch den Content der Webseite für den Auftraggeber und erstellt
Fotografien und Recruiting- oder Imagefilme für den Auftraggeber.
II. ERSTELLUNG VON TEXTEN UND GRAFIKEN
Fachkraft-jetzt erstellt für den Auftraggeber Texte und Grafiken, sofern dies zwischen den
Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Die Inhalte der Texte werden vom Auftraggeber
festgelegt.
Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug der Texte und Grafiken. Der Auftraggeber
hat diesen Korrekturabzug zur Veröffentlichung freizugeben. Der Auftraggeber darf zwei
Mal die Korrektur der Texte und Grafiken verlangen. Weitere Änderungen darüber hinaus
sind kostenpflichtig.
Fachkraft-jetzt haftet nicht für Fehler im Text, die bereits im Korrekturabzug vorhanden
waren und vom Auftraggeber nicht gerügt wurden.
III. FOTOGRAFIEN UND FILME
Fachkraft-jetzt führt je nach Angebot Foto- und Videokampagnen zur Erstellung von
Fotografien und Videos für den Auftraggeber durch.
Der Auftraggeber teilt Fachkraft-jetzt mit, welche Anforderungen die Fotografien zu
erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass Fachkraft-jetzt kreative Freiheit
hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten
sind der Auftragsbestätigung von Fachkraft-jetzt zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der
Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung findet jedoch nicht statt.
Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der
Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten
werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden.
Fachkraft-jetzt haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im
Innenverhältnis freigestellt.
Fachkraft-jetzt räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht
ein, die von Fachkraft-jetzt für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialen zu
nutzen. Die Rohdaten verbleiben bei Fachkraft-jetzt und müssen nicht herausgegeben
werden.
IV. SUBUNTERNEHMER, DRITTDIENSTLEISTER
Fachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet
für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
Der Auftraggeber wird bei Einschaltung von Drittdienstleistern Vertragspartei gegenüber
dem weiteren Dienstleister. Fachkraft-jetzt ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt,
sondern vermittelt ausschließlich die Kontakte von Drittdienstleistern.
D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SOCIAL RECRUITING
Für Social Recruiting durch Fachkraft-jetzt gelten ergänzend zu den Regelungen unter A.
Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen
dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.
I. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken,
Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber (Social Recruiting).
Fachkraft-jetzt schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche.
II. LEISTUNGEN VON FACHKRAFT-JETZT
Fachkraft-jetzt wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen
unterstützen.
Fachkraft-jetzt wird für den Auftraggeber Stellenanzeigen in sozialen Netzwerken, wie z.B.
Facebook, LinkedIn, Xing etc. schalten.
Fachkraft-jetzt wird gemeinsam mit dem Auftraggeber Werbekonten in den sozialen
Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen.
Fachkraft-jetzt wird für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen
und online stellen.
Fachkraft-jetzt wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten.
III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Die Auswahl der Inhalte der Anzeigen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Fachkraft-
jetzt wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom
Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
Der Auftraggeber wird von Fachkraft-jetzt gestaltete Anzeigen zur Veröffentlichung
freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser
innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von Fachkraft-jetzt abzunehmen.
Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der
Frist als abgenommen.
IV. VERGÜTUNG
Der Auftraggeber hat eine Einrichtungsgebühr für die Einrichtung der Stellenanzeige in
den sozialen Netzwerken zu zahlen.
Der Auftraggeber zahlt Fachkraft-jetzt eine monatliche Gebühr. Die Gebühr ist zum 15.
eines Monats zur Zahlung fällig.
Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil
unserer Angebote und werden nicht von uns verauslagt.
VI. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER
Fachkraft-jetzt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Fachkraft-jetzt haftet
für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
VII.MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt Fachkraft-jetzt eigenverantwortlich den Inhalt der Stellenanzeige
zur Verfügung. Fachkraft-jetzt ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Inhalte zu überprüfen.
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere: Ansehen des
Onboardings, ausgefüllter Fragebogen für die Bewerber- und Unternehmensanalyse,
Zugriff auf den Facebook Business Manager, Bereitstellen von vorhandenem Bild- und
Filmmaterial.
VIII.DAUER, KÜNDIGUNG
Das Vertragsverhältnis wird für eine Mindestdauer von drei Monaten geschlossen und
verlängert sich sodann auf unbestimmte Dauer.
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.
IX. HAFTUNG
Fachkraft-jetzt haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine
Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen.
Fachkraft-jetzt trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche.
Fachkraft-jetzt haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder für die Sperrung
eines Werbekontos durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes.
X. NACH VERTRAGSBEENDIGUNG
Fachkraft-jetzt wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages,
Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern Sie
nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt haben.
Stand: 10/2023